In einem weiteren Urteil vom 4. Oktober 2024 entschied der EU-Gerichtshof, dass Produkte aus der Westsahara auf dem EU-Markt nicht als "aus Marokko" gekennzeichnet werden dürfen.
Foto: @ElliLorz
Die Westsahara "ist von Marokko getrennt und stellt ein Zollgebiet im Sinne des EU-Rechts dar. Jede andere Angabe wäre geeignet, den Verbrauchern zu suggerieren, dass diese Melonen und Tomaten aus einem anderen Ort als dem Gebiet stammen, in dem sie geerntet wurden", heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts zu einem wichtigen Urteil von heute.
"Die Angabe des Ursprungslandes, die auf den fraglichen Melonen und Tomaten erscheinen muss, darf nur die Westsahara bezeichnen, da diese Waren in diesem Gebiet geerntet werden", heißt es in der Mitteilung.
Das gesamte Urteil des Gerichts finden Sie hier.
Der Gerichtshof hat sich auf Antrag des französischen Staatsrats geäußert, der im Juni 2022 eine Klage des französischen Bauernverbands Confédération Paysanne eingereicht hatte. Der Bauernverband wollte zwei Fragen klären: erstens, ob Produkte aus der Westsahara als aus der Westsahara und nicht aus Marokko stammend gekennzeichnet werden sollten, um mit den EU-Gesetzen und -Verordnungen in Einklang zu stehen, und zweitens, ob die französischen Behörden befugt sind, die Einfuhr von Obst und Gemüse zu verbieten, wenn die Herkunftsregeln nicht eingehalten werden.
Konkret sind die Landwirte besorgt über die fortgesetzte Einfuhr von Obst und Gemüse aus der Westsahara, das als marokkanisch zertifiziert ist, obwohl das höchste Gericht der EU mehrfach festgestellt hat, dass die Westsahara ein von Marokko gesondertes und unterschiedliches Gebiet ist und Marokko keine Souveränität und kein Verwaltungsmandat über dieses Gebiet hat.
Der EU-Gerichtshof entschied heute in einem weiteren Urteil, dass die EU-Handels- und Fischereiabkommen nicht auf die Westsahara angewendet werden können. Mit diesem Urteil wurden die Rechtsmittel abgeschlossen, die der Rat und die Kommission der EU gegen das Urteil des Gerichts vom September 2021 eingelegt hatten, mit dem das Handelsabkommen zwischen der EU und Marokko sowie das Fischereiabkommen für die besetzte Westsahara für nichtig erklärt worden waren.
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Eine Klarstellung der EU-Kommission zur Kennzeichnung von Produkten aus der Westsahara wurde veröffentlicht, dann entfernt, dann erneut veröffentlicht und nun wieder von Webseiten der EU entfernt.
Vor zwei Wochen kündigte die EU-Kommission an, dass Produkte aus der Westsahara entsprechend gekennzeichnet werden sollten, nur um diese Erklärung gleich am darauffolgenden Tag zurückzuziehen. Heute bekräftigte die Kommission ihren ursprünglichen Standpunkt.
Am 5. Februar 2020 kündigte die EU-Kommission an, dass Produkte aus der Westsahara entsprechend gekennzeichnet werden sollen. Doch etwa 24 Stunden später waren alle Spuren dieser Erklärung von den EU-Websites entfernt worden.
Die Europäische Kommission erklärte am 05.02.2020, dass Produkte aus der Westsahara als aus der Westsahara und nicht aus Marokko stammend gekennzeichnet werden müssen.